Wahlberechtigung Landtagswahl Sachsen-Anhalt
Für den Salzlandkreis sowie die Verbandsgemeinde Saale-Wipper gilt:
Wahlberechtigt ist jede und jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, der oder die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen oder ihren Hauptwohnsitz im Land Sachsen-Anhalt – und damit auch im Salzlandkreis beziehungsweise in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper – innehat.
Alle wahlberechtigten Personen werden im Vorfeld der Wahl durch die zuständige Kommune automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten rechtzeitig eine persönliche Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält wichtige Informationen zur Teilnahme an der Wahl, insbesondere den jeweiligen Wahlbezirk sowie das zugeordnete Wahllokal, in dem die Stimme abgegeben werden kann.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht zugehen, besteht dennoch die Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben. In diesem Fall kann man sich direkt an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden, um die Eintragung in das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen und weitere Informationen zum zuständigen Wahllokal zu erhalten.
Damit wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis und in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper ihr demokratisches Grundrecht auf Teilnahme an Wahlen wahrnehmen können.



